Sehr gerne beraten wir Sie rund um die Wahl der Rechtsform Ihres zukünftigen Unternehmens. Die Vor- und Nachteile jeder Gesellschaftsform erläutern wir Ihnen gerne beim kostenlosen Erstgespräch:
Einzelunternehmen
Alleineigentum des Firmeninhabers
Entstehung durch Aufnahme der Tätigkeit
Eintrag im HR ab einem Jahresumsatz von CHF 100‘000.00 zwingend
keine Auflagen zum erforderlichen Kapital
unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen
Besteuerung erfolgt ausschliesslich durch den Inhaber (Einkommen und Vermögen)
Kollektivgesellschaft
personenbezogene Unternehmen
Entstehung kann formlos (ohne schriftliche Vereinbarung) erfolgen
Gesellschafter sind zwei oder mehrere Personen
keine Auflagen zum erforderlichen Kapital
unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Gesellschafters mit dem persönlichen Vermögen
Besteuerung erfolgt durch jeden Gesellschafter für seinen Anteil am Einkommen und Vermögen
Kommanditgesellschaft
personenbezogene Unternehmen
Komplementär und Kommanditär sind Gesellschafter
Komplementär ist unbeschränkt – mit dem gesamten Privatvermögen - haftender Gesellschafter geeignet bei Finanzierung durch externe Investoren
Entstehung kann formlos (ohne schriftliche Vereinbarung) erfolgen
Gesellschafter sind zwei oder mehrere Personen (mind 1 Komplementär und 1 Kommanditär)
keine Auflagen zum erforderlichen Kapital (Kommanditsumme muss im HR eingetragen sein)
unbeschränkte und solidarische Haftung jedes Komplementärs mit dem persönlichen Vermögen
Kommanditär Haftung mit der Kommanditsumme
Besteuerung erfolgt durch jeden Gesellschafter für seinen Anteil am Einkommen und Vermögen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
kleine, personenbezogene Unternehmen
alle Gesellschafter werden im HR publiziert
Entstehung durch öffentliche Beurkundung beim Notar
geschäftsfähig erst mit Eintrag im HR
mindestens ein Gesellschafter
definiertes Stammkapital, mindestens CHF 20‘000.00, muss voll einbezahlt sein
ab 10 Arbeitnehmern (Vollzeitpensen) Pflicht zur Eintragung einer Revisionsstelle
für Geschäftsschulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen
Besteuerung bei der Gesellschaft erfolgt für Gewinn und Kapital
Besteuerung beim Gesellschafter erfolgt für das Lohneinkommen (LA), Gesellschaftsvermögen und allfällige Dividenden
Aktiengesellschaft (AG)
breite Akzeptanz und Eignung
keine Publikation der Aktionäre im HR
Entstehung durch öffentliche Beurkundung beim Notar