Cookie Consent by TermsFeed

Breaking News bei der Grundstückgewinnsteuer

25. Januar 2019

    Die Verrechnung von Geschäftsverlusten mit Gewinnen aus Liegenschaftsverkäufen ist ab 1. Januar 2019 auch im Kanton Zürich möglich!

    Wir haben Sie bereits mit unserem blog-Beitrag vom Juni 2017 (Rubrik Direkte Steuern) über die Beseitigung einer Rechtsungleichheit und den neuen Möglichkeiten bei der Verlustverrechnung orientiert. Hier liefern wir Ihnen das update in dieser causa.

    Im Kanton Zürich gilt das monistische System der Grundstückgewinnbesteuerung. Somit werden Grundstückgewinne des Geschäftsvermögens im Umfang des Wertzuwachsgewinns mit der Grundstückgewinnsteuer abgerechnet. Mit der Einkommens- oder Gewinnsteuer werden die wiedereingebrachten Abschreibungen erfasst.

    Nach dem bisher geltenden Steuergesetz im Kanton Zürich konnten Geschäftsverluste nicht mit den der Grundstückgewinnsteuer unterliegenden Grundstückgewinnen des Geschäftsvermögens verrechnet werden.

    Im interkantonalen Verhältnis war diese Verrechnung von Geschäftsverlusten mit Grundstückgewinnen jedoch zulässig. Das bedeutete, dass Unternehmen mit ausserkantonalem Sitz die Geschäftsverluste mit dem im Kanton Zürich erzielten Grundstückgewinn verrechnen konnten. Die Ungerechtigkeit bestand darin, dass diese Verlustverrechnungsmöglichkeit für Firmen mit Sitz ausserhalb des Kantons Zürich schon seit über 10 Jahren bestand. Da innerkantonale Unternehmen, also Unternehmen mit Sitz im Kanton Zürich und Liegenschaften im Kanton Zürich, diese Verlustverrechnung nicht vornehmen können, wurden die innerkantonalen Unternehmen im Kanton Zürich systematisch benachteiligt.

    Gemäss dem neuen § 224 a des Zürcher Steuergesetzes können auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste mit Gewinnen aus dem Verkauf einer Liegenschaft bei der Grundstückgewinnsteuer verrechnen.

    Diese längst überfällige Änderung des Zürcher Steuergesetzes geht zurück auf einen Regierungsratsbeschluss und Vernehmlassungsentwurf aus dem Jahre 2013. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die vom Stimmvolk am 10. Juni 2018 angenommene Änderung des Steuergesetzes auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

    Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden zürcherische Unternehmen den ausserkantonalen gleichgestellt. Der Kanton Zürich war der einzige Kanton, der die Verlustverrechnungsmöglichkeit für innerkantonale Unternehmen nicht kannte.

    Durch diese Gesetzesänderung herrscht endlich Rechtsgleichheit zwischen inner- und ausserkantonalen Gesellschaften und ein Standortnachteil des Kantons Zürich wurde beseitigt.

    foto by pexels.com

    Newsletter Anmeldung

    Bleiben Sie auf dem Laufenden und erfahren Sie mehr rund um das Thema Steuern, Unternehmensbewertung & Digitalisierung im Treuhandbereich!

    Weitere empfohlene Beiträge
    Quellensteuer-Revision 2021

    Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]

    30. Januar 2021
    ...
    Neue Steuersparmöglichkein für Unternehmen

    Zwischenzeitlich haben alle Kantone neue interessante Steuersparmöglichkeiten eingeführt, welche seit diesem Jahr zur Verfügung stehen. Dies als Folge der Eidgenössischen Volksabstimmung im 2019 (STAF).Bei der Direkten Bundessteuer ändert sich nichts. WAS IST NEU AUF KANTONSEBENE? Abschaffung von Steuerprivilegien Die privilegierte Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften und Domizilgesellschaften entfällt. Dies bedeutet, dass diese Gesellschaften ab 01.01.2020 […]

    28. November 2020
    ...
    Die Steuervorlage 17 nimmt die erste große Hürde!

    Zusammenfassung: Der Ständerat hat beschlossen, die Steuervorlage 17 mit der AHV-Sanierung zu verknüpfen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen. Der Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Die Vorlage geht im Herbst in den Nationalrat. Ausgangslage: Am 12.02.2017 hat das Volk die Unternehmenssteuerreform III mit 59.1% Nein-Stimmen abgelehnt. Damit […]

    8. Juni 2018
    ...
    Unternehmenssteuern: Steuerpläne der OECD bedeuten Erosion des Wettbewerbs

    Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]

    24. November 2019
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Quellensteuer-Revision 2021

    Ausgangslage Am 15. Dezember 2016 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens verabschiedet. Im April 2018 wurde die Quellensteuerverordnung publiziert. Am 12. Juni 2019 hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV das Kreisschreiben Nr. 45 zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern publiziert. Seit dem 1.1.2021 ist die Revision der Quellensteuern in Kraft. […]

    30. Januar 2021
    ...
    Unternehmenssteuern: Steuerpläne der OECD bedeuten Erosion des Wettbewerbs

    Credo des Steuerwettbewerbs Im Nachgang zum deutschen Wirtschaftswunder war das Credo des Wettbewerbs salonfähig. Auch die Konkurrenz zwischen den einzelnen Volkswirtschaften gehörte zum unbestrittenen wirtschaftlichen Repertoire. Die historischen Daten sprechen eine klare Sprache: Wie auf der Ebene der Unternehmen ist auch auf der staatlichen Ebene der Wettbewerb zentraler Treiber für Wachstum und Wohlfahrt. Radikale Modernisierung […]

    24. November 2019
    ...
    Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern

    Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 2016 über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens wurden die Grundlagen für die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens neu geregelt. Diese Bestimmungen treten auf den 1. Januar2021 in Kraft. In ihrer Gesamtheit zielen die teilweise überarbeiteten und teilweise neuen Bestimmungen darauf ab, die ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts (BGer), verschiedener kantonaler Gerichte […]

    30. Juli 2019
    ...
    Weitere empfohlene Beiträge
    Bundesgesetz über die Steuervorlage 17

    Der Deal mit Steuerreform und AHV überlebt im Nationalrat Viel Rauch um Nichts! In einer neunstündigen Monsterdebatte hat der Nationalrat am 12.09.2018 nur wenig an der Vorlage des Ständerates geändert. Ein Antrag der Grünen zur Aufspaltung der Vorlage scheiterte knapp. Mit 101 Ja-Stimmen zu 93 Nein-Stimmen sprach sich der Nationalrat für die Verknüpfung der Steuervorlage […]

    13. September 2018
    ...
    Einkommenssteuern: wird der Steuerabzug für die Säule 3a ausgebaut?

    Ausgangslage Seit dem Jahr 1972 ist die individuelle Vorsorge als dritte Säule des schweizerischen Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung verankert. Die 3. Säule wird in zwei Bereiche unterteilt: Säule 3b: die freie Selbstvorsorge Diese besteht aus dem persönlichen Sparen, Lebensversicherungen etc. Es besteht keine steuerliche Privilegierung. Säule 3a: die gebundene Selbstvorsorge […]

    16. September 2019
    ...
    Sie haben Fragen?